Betreuungsvertrag
Vertrag zur alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4) der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2.
Hiermit stimme ich als Unternehmer zu, dass die alternative bedarfsorientierte Betreuung gemäß § 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der BGW für meinen Betrieb mit dem Kooperationspartner der BGW, AABD (Anbieter), Propsteistraße 5 in 37671 Höxter durchführt wird.
Als Unternehmer (Kunde) bzw. Beauftragter verpflichte ich mich zur Teilnahme an der Erstschulung (Motivations- und Informationsmaßnahme) innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung bei der AABD
und an entsprechenden Fortbildungsschulungen innerhalb von fünf Jahren nach Erstschulung.
Ich verpflichte mich bei Bedarf eine anschließende bedarfsorientierte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ausschließlich über die AABD in Anspruch zu nehmen. In Einzelfällen darf ich in Absprache mit der AABD die arbeitsmedizinische Betreuung in Eigeninitiative organisieren.
Für die Zurverfügungstellung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung stellt die AABD dem Kunden je Betrieb ab Vertragsabschluss eine Jahresgrundgebühr von 94,00€ zzgl. MwSt. in Rechnung. In dieser Jahresgrundgebühr ist die sicherheitstechnische telefonische Beratung auf Initiative des Kunden inkludiert. Der Kunde entrichtet ab Vertragsabschluss die Jahresgrundgebühr nach Rechnungseingang für das kommende Betreuungsjahr. Ab dem zweiten Betreuungsjahr unterliegt die Jahreszahlung zur Grundgebühr einer jährlichen Beitragsanpassung von +4,5%. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarten Honorare jederzeit nach eigenem Ermessen anzupassen. Über eine Preisanpassung wird der Kunde mindestens 6 Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informiert. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung schriftlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gelten die neuen Preise ab dem mitgeteilten Zeitpunkt als vereinbart. Weitere Ansprüche des Kunden aufgrund der Preisanpassung sind ausgeschlossen. Es wird vereinbart, das unverschuldete fehlende Leistungserbringungen Honorarrückforderungen ausschließen.
Der Kunde ist gesetzlich verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. durch einen Arbeitsmediziner mit branchenbezogener Fachkunde betreuen zu lassen. (Anlage 3 zu §2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2.)
Gründe einer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen anlassbezogenen Betreuung könnten sein:
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren
- Einführung neuer Arbeitsverfahren,
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und Abläufe,
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,
- Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen,
- Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren.
- Beratungen im Zusammenhang mit Lärmminderungs-, Brandschutz- und Lüftungsmaßnahmen.
- eine grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- und Schichtsystemen,
- die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen, Beurteilungen und Beratungen,
- Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,
- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-) Eingliederung von Rehabilitanden,
- die Häufung gesundheitlicher Probleme,
- das Auftreten posttraumatischer Belastungszustände
Alle bedarfsorientierten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuungsleistungen aus besonderem Anlass werden nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung durch den Kunden nach Aufwand gemäß diesem Vertrag, gemäß individuellem Angebot, gemäß aktueller Preisliste zur arbeitsmedizinischen Vorsorge berechnet.
Zusätzliche Einsatzstunden für sicherheitstechnische und brandschutztechnische Leistungen werden mit 115,00€/ Std. Netto in Rechnung gestellt.
Arbeitsmedizinische Leistungen die nicht in dem Preisniveau der Vorsorgemaßnahmen-/ Untersuchungen und Eignungsuntersuchungen inkludiert sind, werden mit 165,00€/ Std. Netto in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden mit 0,65€/ KM und 100,00€/ Std. Netto in Rechnung gestellt.
Die Vertragspartner sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis erlangten Informationen (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses soweit Dritte (z.B. Arbeitsmediziner, Brandschutzbeauftragte, BGW) innerhalb der Betreuung nicht zur Aufgabenerfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen „BUS-Betreuung“ notwendigerweise hinzugezogen oder informiert werden müssen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine gesetzliche Unfallversicherung (BGW) über die alternative bedarfsorientierte Betreuung inkl. aller Änderungen, Meldungen durchgeführter Schulungen inkl. Schulungsereignisse und ggf. Beendigung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung von der AABD informiert wird. Darüber hinaus sind die Datenschutzvorschriften gemäß DSGVO und § 203 StGB von beiden Vertragspartnern einzuhalten.
Die Wirksamkeit des Betreuungsvertrages beginnt mit Datum der Buchung Erstschulung zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der fünfjährigen Vertragszeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich bei Einhaltung der Fortbildungsfristen um 2 weitere Jahre mit anschließender Kündigungsmöglichkeit von 3 Monaten zum Vertragsjahresende.
Bei Nichtbegleichung offener Rechnungen behält sich die AABD ein fristloses Kündigungsrecht sowie den Ausschluss des Kündigungsrechtes des Kunden vor.
Ein Wechsel in die Regelbetreuung ist in Absprache mit der AABD jederzeit möglich soweit die Voraussetzungen gegeben sind.
Ein Wechsel in die Regelbetreuung ist dann unumgänglich, wenn der Kunde es versäumt hat innerhalb des 5 Jahresturnus bei der AABD an einer Fortbildungsmaßnahme bzw. bei der BGW an entsprechenden Onlinefortbildungskursen teilzunehmen oder wenn der Kunde mehr als 50 Vollzeitkräfte je Betrieb beschäftigt.
Die Kosten für eine Regelbetreuung für Betriebe mit weniger als 11 Vollzeitmitarbeiter berechnen sich aus den zu dem Wechselzeitpunkt aktuellen Regelbetreuungsverträgen aber mindestens 380,00€ Netto jährlich für die Gestellung der BuS-Betreuung, Pflege der Daten inkl. tel. Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu allen Anliegen im Arbeitsschutz innerhalb der tel. Sprechzeiten auf Initiative des Kunden.
Die Kosten für die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter berechnen sich aus den zu dem Wechselzeitpunkt aktuellen Regelbetreuungsverträgen aber mindestens unter Berücksichtigung vorgegebener Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2 und unter Berücksichtigung der auf Seite 2 benannten Stunden- und Fahrtkostensätzen.
Wird das Unternehmen eines Vertragspartners an einen Dritten übergeben, übernimmt dieser die während der Dauer des geltenden Vertrages bestehenden Rechte und Pflichten. Bei Geschäftsaufgabe eines Vertragspartners erlischt der Vertrag ab Datum Geschäftsaufgabe. Die Geschäftsaufgabe ist schriftlich (z.B. Gewerbeabmeldung) nachzuweisen.
Dem Kunden ist bekannt, dass grundsätzlich der Unternehmer/ die Unternehmerin/ der Inhaber/ die Inhaberin an der Schulung teilnehmen muss. Die Teilnahme eines Mitarbeiters ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen zur „Übertragung von Unternehmerpflichten“ erfüllt sind. Die Übertragung der Unternehmerpflichten auf Mitarbeiter müssen uns im Zuge der Onlineanmeldung zur BGW-BuS Schulung über das Onlineformular „Übertragung von Unternehmerpflichten“ (siehe Formblatt Pflichtenübertragung 08/2021) mitgeteilt werden.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen (Datenschutzerklärung) der AABD.
Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung,
Widerspruchsrecht
Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der AABD (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der AABD die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können diesbezüglich darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden richtet sich für beide Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die AABD haftet jedoch nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Das bedeutet: Die AABD haftet nur dann, wenn sie selbst einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Eine Haftung der AABD für alle Entscheidungen oder Handlungen seiner Kooperationspartner die an der Umsetzung der „BuS-Betreuung“ beteiligt sind ist ausgeschlossen. Für Schäden oder Kosten die dem Kunden aufgrund eines Fehlverhaltens oder Versäumnisses eines Kooperationspartner der AABD entstehen haftet die AABD nicht.
Der Vertrag zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung ist im Zuge der Onlineanmeldung zur BGW-BuS Schulung nach Akzeptierung der notwendigen anzukreuzenden Felder (AGB, Datenschutzbestimmung, Betreuungsvertrag) und Abgabe, über die Webseite der AABD ohne zusätzliche Unterschriften der Vertragspartner rechtskräftig. Die AGB der AABD ist ergänzend zu diesem Vertrag. Fehler haben keinen Einfluss auf die Beständigkeit und Bestandteile des Betreuungsvertrages und der AGB.
Dieser Vertrag zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung wird im Zuge der Buchung zur notwendigen Erstschulung bzw. Fortbildungsschulung von beiden Vertragspartnern akzeptiert und ist Voraussetzung zur Durchführung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.
Es besteht Übereinstimmung, dass Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages zwischen den Parteien nicht getroffen sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist 37671 Höxter.