Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

 

Lehrgänge, Seminare und Schulungen durch die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit:

Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen erbitten wir möglichst frühzeitig in Schriftform über unser Websiteprotokoll. Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Anmeldung, wenn Sie uns gut leserlich Namen und Vornamen des Teilnehmers, die Anschrift des Auftraggebers, das konkrete Seminar mit Titel und Zeitraum angeben. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Nach der Anmeldung haben sie die Möglichkeit eine Anmeldebestätigung herunterzuladen. Vor Seminarbeginn wird dem Seminarteilnehmer eine schriftliche Einladung zugeschickt.

Seminar-/ Schulungsunterlagen:

Teilnehmer erhalten, je nach Art des Seminares/ der Schulung während bzw. vor der Veranstaltung Schulungsunterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus verbleiben bei der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit bzw. bei den Dozenten oder Kooperationspartnern der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit. Die Vervielfältigung der Unterlagen ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit bzw. seinen Kooperationspartnern erlaubt.

Leistungen der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit:

Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Die Schulungen und Seminare werden von der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Ziel erreichen kann.
Bescheinigungen werden grundsätzlich unmittelbar an den Teilnehmer übergeben bzw. als PDF-Zertifikat versendet. Die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit behält sich vor, Zertifikate / Teilnahmebescheinigungen erst nach Zahlung der Seminarrechnung auszuhändigen.

Preise:

Die  Nettopreise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Preisaufstellung auf den Anmeldebögen/ Terminlisten. Die Kosten werden durch eine Rechnung eingefordert. Eventuell anfallende Nebenkosten des Geldverkehrs (z.B. bei Überweisungen aus dem Ausland) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Durchführung:

Die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit behält sich den Wechsel von Dozenten und Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im Programmablauf vor. Seminare und Schulungen werden erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt.
Die Mindestteilnehmerzahl bewegt sich in Abhängigkeit vom Durchführungsort, Durchführungsart  und Durchführungszeit zwischen 5 und 10 Teilnehmern.

Rücktritt:

:Sie können jederzeit vor Beginn der Schulung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit. Für ein abgesagtes Seminare durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Ersatztermine, Dies gilt auch für Diensleistungen, Beratungen, Betreuung und Webinare sowie sonstige Leistungen.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Schulungsteilnehmer ab schriftlich verbindlicher Anmeldung
bis einschließlich 61 Tage vor Schulungsbeginn 25% der Schulungsgebühren aber mind. Euro 50,00
60-35 Tage vor Schulungsbeginn 50% der Schulungsgebühren
34-10 Tage vor Schulungsbeginn 80% der Schulungsgebühren
Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Schulung wird die gesamte Schulungsgebühr zzgl. MwSt. berechnet.
Sie haben die Möglichkeit, uns einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Hiervon kann grundsätzlich nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Nichtantritt aufgrund Erkrankung:

Bei Nichtantritt wegen Erkrankung kommen die Rücktrittsgebühren gemäß der Regelungen im Absatz Rücktritt zum Tragen.
Neuanmeldungen die aufgrund eines Nichtantrittes wegen nachgewiesener Erkrankung mit ärztlichem Attest eingereicht werden, werden vergünstigt mit 50% der aktuellen Schulungsgebühren berechnet.

Beratungskosten:

Kosten für Beratungsdienstleistungen werden einzelvertraglich geregelt und einzeln abgerechnet.

Haftung:

Muss eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, welche DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit zu vertreten/ nicht zu vertreten hat abgesagt werden, so werden Ersatztermine bekanntgegeben zu denen sich der Teilnehmer schriftlich neu anmelden muss ( gilt für alle  Webinare, Seminare, Schulungen,Unterweisungen). Bereits bezahlte Gebühren werden dann mit einer Neuanmeldung verrechnet.
Bereits gezahlte Seminargebühren werden in voller Höhe erstattet, wenn die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit innerhalb von zwei Jahren keinen Ersatztermin anbietet.
Weitere Ansprüche wie z.B.die Übernahme/ Erstattung von Kosten für Reise-, Unterkunft und Arbeitsausfall durch die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheitsind sind ausgeschlossen.

Datenschutz:

Mit seiner schriftlichen Anmeldung stimmt der Teilnehmer und das entsendende Unternehmen die Speicherung und Verwendung der übermittelten Daten zu.
Die Daten der Teilnehmer und der vertraglich gebundenen Unternehmen werden über EDV erfasst und ausschließlich für die Korrespondenz zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und ggf. Unfallversicherer verwendet.

Ergänzung durch Datenschutzbestimmung:

Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.

Sonstiges:

Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Geschäftsbedingungen werden mit der schriftlichen Anmeldung anerkannt.

Dieser Teil der AGB ergänzt die weiteren Bestimmungen:

Der Gerichtsstand ist Höxter.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Seminare/ Webinare

Die geltenden AGB zur Buchung von Online-Seminaren/ Webinaren finden Sie hier.

  1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln gegenwärtige und künftige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit  – im Folgenden Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit genannt – und dem Leistungsempfänger von Seminaren, Workshops und Webinaren – im folgenden KUNDE, KUNDEN genannt.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, ebenso wie die Aufhebung  der Textform selbst.

  1. Vertragsschluss

Webinare und Online-Seminare  sind digitale Schulungsveranstaltungen.

Die Anmeldung des KUNDEN stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an einem Webinar/ Online-Schulung bzw. einer Betreuung  dar. Die Anmeldung muss über das Online-Anmeldeverfahren der Diekmann Arbeits-und Betriebssicherheit stattfinden. Mit der Online-Anmeldung des  KUNDEN kommt der Vertrag über die Teilnahme zum Online-Seminar und bei BuS-Schulungen zusätzlich der Vertrag zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung zustande.

Die Korrespondenz seitens Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit gegenüber dem KUNDEN erfolgt ausschließlich per E-Mail. Der KUNDE hat die technischen Vorkehrungen zu treffen, die einen E-Mail-Eingang sicherstellt (z. B. Ausschluss aus einer Sperrliste). Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. In diesem Fall verzichtet der KUNDE gemäß § 151 BGB auf eine Annahmeerklärung von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit.

  1. Mitwirkungspflichten des KUNDEN bei Webinaren

Zur Teilnahme muss der KUNDE die von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit vorausgesetzten technischen Bedingungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion,Endgerät mit Kamera, Lautsprecher/ Micro oder Headset, Adobe Flashplayer).Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der KUNDE selbst verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des KUNDEN, ggf. auch während des Webinars/ Onlineschulung, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

Der KUNDE ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der KUNDE ist ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.

  1. Zahlungsbedingungen

Vor Durchführung des Webinars/ Onlineschulung erhält der KUNDE eine Rechnung, die unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug sofort zu überweisen ist. Die Teilnahme ist erst nach rechtzeitigem Zahlungseingang vor Schulungsbeginn möglich.

  1. Rücktritt, Stornokosten, Umbuchung

Veranstaltungen kann der KUNDE nur in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) stornieren. Anstelle einer Stornierung kann der KUNDE kostenlos einen Ersatzteilnehmer benennen wenn dieser die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:

Sie können jederzeit vor Beginn des Webinars  / Onlineschulung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit.

Für ein abgesagtes Seminar durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Ersatztermine.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Schulungsteilnehmer ab schriftlich verbindlicher Anmeldung:
bis einschließlich 61 Tage vor Schulungsbeginn 25% der Schulungsgebühren aber mind. Euro 50,00
60-35 Tage vor Schulungsbeginn 50% der Schulungsgebühren
34-10 Tage vor Schulungsbeginn 80% der Schulungsgebühren
Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Schulung wird die gesamte Schulungsgebühr berechnet.
Für die Einhaltung der Stornierungsfristen gilt das Datum des Post-/E-Mail-Eingangs bei der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit. Stornogebühren werden in der entsprechenden Höhe mit ggf. bereits geleisteten Gebührenanzahlungen verrechnet. Sie haben die Möglichkeit, uns einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Hiervon kann grundsätzlich nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Nichtantritt aufgrund Erkrankung:

Bei Nichtantritt wegen Erkrankung kommen die Rücktrittsgebühren gemäß der Regelungen im Absatz Rücktritt zum Tragen.

 

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist bei Dienstleistungen (Seminaren, Workshops und Webinaren) beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit 
Propsteistraße 5
37671 Höxter
Telefon: 05271 33223, Telefax: 05271 6976210
E-Mail: diekmann@arbeitsschutz-hoexter.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail, Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung auf Ihr Bankkonto. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben wir mit der Dienstleistung (Seminare, Workshops und Webinare) auf Ihr Verlangen hin bereits während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen (Seminaren, Workshops und Webinaren) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen (Seminaren, Workshops und Webinaren) entspricht.

 

  1. Veranstaltungsinhalte und -durchführung

Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung der gebuchten Veranstaltung oder sonstiger vereinbarter Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.

Die Referenten führen die Veranstaltungen ausschließlich namens und im Auftrag von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit  durch. Hat der KUNDE Interesse an Zusatz- und/oder Folgeveranstaltungen mit den eingesetzten Referenten/Veranstaltungsleitern, müssen die Buchung ebenso wie Neuaufträge über Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit  erfolgen.

Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist nur möglich, wenn ein Teilnehmer die gesamte Veranstaltung durchgehend besucht hat. Eine Aufteilung auf mehrere Teilnehmer ist nicht möglich. Eine Teilbuchung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich.

Die Veranstaltungen werden von den Referenten/Seminarleitern sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Veranstaltungen.

DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ist berechtigt, Teile eines Auftrags im Wege der Unterbevollmächtigung, auch ohne Einwilligung des KUNDEN, an Dritte weiterzugeben.

  1. Ablauf, Absagen/Verschieben von Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Falls notwendig, kann DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen ersetzen. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Referenten/Veranstaltungsleiters. Versäumt der KUNDE das komplette Webinar oder einzelne Teile, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Termine oder Regress gegen DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit.

DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der geforderten Teilnehmerzahl, bei Erkrankung des Referenten/Veranstaltungsleiters oder anderer unverschuldeter Ausfälle (Wartungsarbeiten, Internetausfall etc.) Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Eine Benachrichtigung erfolgt unverzüglich per E-Mail an die vorliegenden Kontaktdaten des KUNDEN. Bei Erkrankung des Referenten/Veranstaltungsleiters ohne Möglichkeit, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, hat DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

das Recht, die Veranstaltung auf einen Ersatztermin zu verschieben. Fällt diese ersatzlos aus, werden dem KUNDEN bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet. Der KUNDE hat keine weitergehenden Ansprüche gegen DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit, insbesondere nicht auf Schadensersatz.

  1. Schutz- und Urheberrechte

Diekmann Arbeits- und betriebssicherheit behält sich die Urheberrechte an den von ihr oder von den Referenten/Veranstaltungsleitern erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor. Unterlagen zum Webinar dürfen ohne in Textform erteilte Einwilligung von Diekmann Arbeits und Betriebssicherheit nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch genutzt werden.

Ohne in Textform erteilte Zustimmung von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

darf, mit Ausnahme der von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ausgestellten Zertifikate, die Wort- und Bildmarke des DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

Verlages nicht genutzt werden.

  1. Haftung

DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen beruhen.

Darüber hinaus haftet DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) für hierdurch verursachte Schäden maximal in Höhe des doppelten Bestellwertes. Dieser bestimmt sich nach dem Vertrag, der dem haftungsbegründenden Ereignis zugrunde liegt.

Im Übrigen haftet DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ist bemüht, seine Produkte und Dienstleistungen jeweils nach den neuesten Erkenntnissen und auf aktuellem Stand zu erstellen. Deren Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit gibt auch keine Zusicherung für die Anwendbarkeit bzw. Verwendbarkeit seiner Produkte zu einem bestimmten Zweck. Die Produkt-, Dienstleistungsauswahl, deren Einsatz und Nutzung fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des KUNDEN.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

. Ist der KUNDE Vollkaufmann, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit. DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen.

Falls der KUNDE nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit. Gleiches gilt, wenn der KUNDE seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.

Der Wortlaut des Vertrages und dieser Bestimmungen in deutscher Sprache ist maßgebend.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung solcher Streitigkeiten, die Online-Kaufverträgen entspringen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung des Schrifterfordernisses, der Schriftform.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der Bestimmungen insgesamt.  Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Digitale Inhalte

Hier finden Sie unsere aktuellen AGB für Digitalen Inhalte (Digitale Produkte).

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit
Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit
Propsteistraße 5
37671 Höxter 

Tel.: 05271 33223
Fax: 05271 6976210
E-Mail: diekmann@arbeitsschutz-hoexter.de

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von nicht auf körperlichen Datenträgern befindlichen digitalen Inhalten (insbesondere Digitale Produkte (PDF und Videos), Downloads, PDF) der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit – durch den Besteller – nachfolgend KUNDE genannt – im Rahmen der mit dem KUNDEN geschlossenen Nutzungsverträgen.

Sie gelten ergänzend zu unseren >> Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen über die Nutzung digitaler Inhalte

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) grundsätzlich ein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

Erlöschen des Widerrufsrechts

Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie

ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und

Sie bestätigt haben, dass Sie Kenntnis davon hatten, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

 

  1. Datenschutz

Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.

Die personenbezogenen Daten werden von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit – ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der KUNDE kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. Ergänzend wird auf unsere DATENSCHUTZ-RICHTLINIE verwiesen.

  1. ONLINE-Dienste

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ONLINE-Dienste sind als Sammelwerke Datenbankwerke, die mittels Zugangsdaten für die Dauer des Nutzungsvertrages online aufgerufen und genutzt werden können.

4.1. Zugangsdaten, technische Voraussetzungen

4.1.1 Der KUNDE erhält von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nach Abschluss eines Nutzungsvertrages (Einzellizenz) individuelle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) mittels derer er sich im Wege der Datenfernübertragung beim passwortgeschützten ONLINE-Dienst einloggen kann. Diese Zugangsdaten berechtigen ihn zur Nutzung der ONLINE-Dienste im Rahmen seines Nutzungsvertrages. Ist der KUNDE eine Institution (Behörde, Unternehmen etc.), können nach entsprechender Vereinbarung (sog. Netzlizenzvereinbarung) mehrere Personen die Berechtigung erhalten, den ONLINE-Dienst zu nutzen, wobei jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten erhält.

4.1.2 Institutionen haben bei Vorliegen entsprechender technischer Voraussetzungen die Möglichkeit, sich per IP-Check (IP = Internet Protocol) mit den ONLINE-Diensten von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zu vernetzen. In diesem Fall kann die Pflicht zur Anmeldung mit Benutzername und Passwort entfallen und es gelten dann die jeweils vereinbarten Voraussetzungen.

4.1.3 Der KUNDE hat die individuellen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den ONLINE-Diensten und deren Nutzung, auch im Falle einer Weiterentwicklung der Softwareplattform oder sonstiger technischer Systemkomponenten durch Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zu schaffen, insbesondere die notwendige Hardware und Betriebssystemsoftware, Internet-Verbindung sowie eine aktuelle Browsersoftware bereit zu stellen; Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erteilt dem Kunden auf Anfrage Auskunft über den jeweils einzusetzenden Browser.

4.2 Nutzungsrechte

4.2.1 Der KUNDE erhält das vertraglich vereinbarte, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare, einfache Recht zur Nutzung des ONLINE-Dienstes.

4.2.2 Die abgerufenen Inhalte und Dokumente dürfen vom KUNDEN ausschließlich für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Jedwede gewerbliche Nutzung, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Programmen, Videos oder Dokumenten, sowohl in ausgedruckter als auch in Dateiform, ist unzulässig. Die dauerhafte Speicherung wesentlicher Datenmengen zur Herstellung eigener systematischer Sammlungen ist unzulässig.

4.2.3 Bei mehreren Nutzern ist ausschließlich die in der Netzlizenzvereinbarung festgelegte Anzahl zur Nutzung berechtigt.

4.3. Geheimhaltung und Missbrauch von Zugangsdaten

4.3.1 Die dem KUNDEN aufgrund einer Einzel- oder Netzlizenz zur Verfügung gestellten Zugangsdaten berechtigen ausschließlich ihn als Vertragspartner zur Nutzung des ONLINE-Dienstes und sind von ihm geheim zu halten. Eine unberechtigte Nutzung durch Dritte ist untersagt und muss vom KUNDEN verhindert werden.

4.3.2 Bei Nutzung einer Netzlizenz muss der KUNDE gewährleisten, dass die in seiner Institution tätigen berechtigten Nutzer dieser Verpflichtung ebenfalls nachkommen. Der Kunde ist verpflichtet, den IP-Zugang zum ONLINE-Dienst auf die berechtigten Nutzer seiner Institution zu beschränken und eine unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.

4.3.3 Der KUNDE haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit hat das Recht, den Zugang zum ONLINE-Dienst gegebenenfalls zu sperren. Erlangt der KUNDE Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten oder des IP-Checks, ist er verpflichtet, Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit umgehend zu informieren.

4.4. Leistungsumfang, Zeiten der Nichtverfügbarkeit

4.4.1 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ist für die Anbindung seiner Server an das Internet verantwortlich und hat die Erreichbarkeit z.B. durch geeignete Verträge mit seinem Provider sicherzustellen.

4.4.2 Die Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ONLINE-Dienste können grundsätzlich sieben Tage in der Woche jeweils 24 Stunden pro Tag genutzt werden. Eine Nutzung mit angemessenen Antwortzeiten wird zugesichert. Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit strebt eine Verfügbarkeit der ONLINE-Dienste von 98,5 % im Jahresmittel an.

4.4.3 Bei der Bestimmung von Ausfallzeiten nicht erfasst werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit

4.4.3.1 infolge Fehlens vom KUNDEN bereit zu stellender technischer Voraussetzungen für den Zugang und die Nutzung des ONLINE-Dienstes,

4.4.3.2 infolge Störungen im Datenübertragungsnetz oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegenden Mängeln,

4.4.3.3 wegen höherer Gewalt, insbesondere Stromausfällen oder Störungen der Telekommunikationsnetze,

4.4.3.4 aufgrund routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Außerordentliche Wartungszeiten zwischen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gelten nicht als Ausfallzeiten, soweit sie einen Umfang von maximal acht Stunden pro Monat nicht überschreiten.

4.5 Änderungsvorbehalt

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit behält sich das Recht vor, Inhalte des ONLINE-Dienstes jederzeit zu ändern, insbesondere den Umfang des Dienstes angemessen zu reduzieren oder zu erweitern.

4.6. Kosten und Zahlungsbedingungen

4.6.1 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit berechnet dem KUNDEN als Vergütung für das Abonnement einen im Nutzungsvertrag festgelegten Jahrespreis. Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.6.2 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus (Abrechnungsperiode). Die Nutzungsvergütung ist, sofern nicht in Textform anders vereinbart, nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zum genannten Fälligkeitstag zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung kann auch in elektronischer Form erfolgen.

4.6.3 Der KUNDE hat die Möglichkeit, per Überweisung zu zahlen. Für den Fall, dass der KUNDE per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Frist für die Vorabankündigung auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Vorabankündigung erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Rechnung) ergibt. Der KUNDE sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.

4.6.4 Ein vom KUNDEN erteiltes Lastschriftmandat umfasst künftige Bestellungen ebenso wie bereits bestehende Fortsetzungsaufträge mit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit. Ein bestehendes Kundenkonto wird grundsätzlich auf Lastschriftverfahren umgestellt. Ein Widerruf des Lastschriftmandats ist jederzeit möglich.

4.6.5 Kommt der KUNDE in Zahlungsverzug, ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit berechtigt, einen Bearbeitungsaufwand und Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu fordern. Bei Zahlungsverzug ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit berechtigt, die Nutzungsrechte zu widerrufen und den Zugang zum ONLINE-Dienst ohne weitere Angaben von Gründen zu sperren.

4.6.6 Unbeschadet von Nr. 4.5 kann Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit die Vergütung aufgrund anfallender Kostensteigerungen erhöhen. Die Anpassung der Vergütung wird dem Kunden mitgeteilt. Dem KUNDEN steht in diesem Fall das Recht zu, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Bezugszeitraums zu kündigen.

4.7 Laufzeit und Kündigung

4.7.1 Abonnements von ONLINE-Diensten werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Abweichend davon können im Nutzungsvertrag individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

4.7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit (Datum des Eingangs) in Textform gekündigt wird.

4.7.3 Bei vorzeitiger Beendigung oder vertragsgemäßem Ablauf des Abonnements wird der Zugang zum ONLINE-Dienst sofort gesperrt.

4.8 Mängelgewährleistung, Mängelanzeige

4.8.1 Ein Sachmangel liegt vor, wenn der ONLINE-Dienst nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat und der vertragsgemäße Gebrauch infolgedessen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Die vereinbarte Beschaffenheit des ONLINE-Dienstes ergibt sich ausschließlich aus dem Nutzungsvertrag, der Beschreibung auf der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit -Internetseite, aus Werbematerialien oder Hilfetexten. Hinweise und Aussagen zu den ONLINE-Diensten verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

4.8.2 Auftretende Mängel oder Störungen sind Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit vom KUNDEN anhand einer nachvollziehbaren, schriftlichen Mängelbeschreibung unverzüglich anzuzeigen. Nach Erhalt der in Textform gehaltenen Mängelbeschreibung wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit behebbare Mängel innerhalb einer für den Einzelfall angemessenen Frist beseitigen.

4.8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dem KUNDEN erst zu, wenn der Mangel von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nicht innerhalb einer im Einzelfall angemessenen Frist behoben werden kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.9 Haftungsbeschränkung

4.9.1 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit wendet bei der Auswahl, Pflege und Aktualität der Inhalte der ONLINE-Dienste die von einem Verlag üblicherweise zu erwartende Sorgfalt an. Soweit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit auf die Zulieferung von Texten Dritter angewiesen ist, übernimmt Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte und deren Auswahl sowie Zusammenstellungen.

4.9.2 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit unterliegen.

4.9.3 Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, haftet Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.9.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nur auf Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

4.10 Urheberrecht

4.10.1 Bei den gegenständlichen digitalen Inhalten und ONLINE-Diensten handelt es sich um eigens von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit hergestellte Datenbankwerke, speziell um Datenbanken i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Die zugehörigen Computerprogramme sind durch §§ 69a ff. UrhG geschützt.

4.10.2 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ist Rechteinhaber bezüglich aller sonstigen Elemente der ONLINE-Datenbanken, insbesondere hinsichtlich der Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an Inhalten und Dokumenten.

  1. Videos, PDF usw. (Downloads)

5.1 Nach Abschluss des Bestellvorgang über die Homepage von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erhält der KUNDE das einfache, nicht übertragbare Produkt (im Folgenden: „Downloads“) zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen.

5.2 Das Nutzungsrecht beginnt, sobald Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit dem KUNDEN die Zugriffmöglichkeit / Downloadmöglichkeit zur Verfügung gestellt hat. Dies erfolgt durch die Sendung einer E-Mail an die vom KUNDEN angegebene und bei Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit registrierten E-Mail-Adresse.

5.3 Diese E-Mail enthält einen Link zum Zugang der Daten.

5.4 Der KUNDE ist selbst dafür verantwortlich, die Datei umgehend auf sein Endgerät zu übertragen und die Datei dort durch Sicherungsmaßnahmen (z.B. Backup) zu schützen.

5.5 Downloads enthalten zum Schutz gegen illegale Vervielfältigung ein Wasserzeichen mit den personenbezogenen Daten des KUNDEN.

5.6 Die Übertragung von Downloads auf verschiedene Computer oder mobile Endgeräte des KUNDEN ist zur persönlichen Nutzung erlaubt. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, Downloads in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

5.7 Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossen.

  1. Allgemeines

6.1 Erfüllungsort ist Brenkhausen.

6.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.3 Ist der KUNDE Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts oder hat der KUNDE keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Regensburg.

6.4 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

6.5 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung des Schrifterfordernisses, der Schriftform.

6.6 Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der Bestimmungen insgesamt.

AGB für digitale Inhalte, Stand April 2020

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung  und, sofern verfügbar, eines Pflichtenheftes von der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit geleistet werden. Ausgenommen sind die von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit angebotenen Dienstleistungen, für die ausschließlich unsere „AGB“ gelten.

Auftrag, Auftragsbestätigung und, sofern vorhanden, das Pflichtenheft werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

  • 1 – Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erbringt Beratungs- und Dienstleistungen wie auf der Homepage festgehalten. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen. Dabei trägt Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden, die auf den von dem Subdienstleister auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrages werden, den Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit mit dem jeweiligen Subdienstleister abschließt

Werkvertragliche Leistungen sind von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben.

  • 2 – Mitwirkungsleistungen des Kunden

Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit abstimmen und Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.

Für die Prüfung und Evaluierung der Geeignetheit und Performance von Drittsystemen ist allein der Kunde verantwortlich, auch wenn diese von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit empfohlen worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung und Evaluierung nach dem Vertrag von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit geschuldet ist; insoweit bleibt Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit für die Richtigkeit der Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich des Standes verantwortlich, in dem sich diese zum Zeitpunkt der Prüfung durch Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit befanden.

Der Kunde wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erforderlich ist.

Der Kunde wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung sicherstellen.

In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.

Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit von ihrer Leistungspflicht frei, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind dieser von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.

  • 3 – Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

Soweit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ihre Leistungen erbringt, wird sie dem Kunden ihre Dienstleistungsergebnisse in der Regel im Ganzen oder in Teilen bereitstellen. Form der Bereitstellung behält sich Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit vor.. Hierbei wird dem Kunden das einfache, dauerhafte und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die so bereitgestellten Ergebnisse zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken zu nutzen.

In allen anderen Fällen räumt Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben.

  • 4 – Vergütung

Die von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit -Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet.

Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis pro Personentag.

Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.

Die von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erbrachten Leistungen werden dem Kunden jährlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.

Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit schriftlich anerkannt.

  • 5 – Zahlungsfristen/Verzug

Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Im Falle des Verzugs des Kunden ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.

  • 6 – Qualitative Leistungsstörung

Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit dies zu vertreten, ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nicht verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.

Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

  • 7 – Haftung

Eine Haftung von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.

Bei Verlust von Daten haftet Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

  • 8 – Datenschutz

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit, ihre Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.

Der Kunde willigt ein, dass Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zur Erbringung der jeweils geschuldeten Dienstleistungen Cloud-Services von Salesforce einsetzt und hierzu personenbezogene Daten des Kunden möglicherweise auch auf Server übertragen werden, die in Ländern wie z.B. den USA betrieben werden, die nicht das gleiche Datenschutzniveau bieten wie Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Soweit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche Weisung des Kunden. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde wird die ggf. betroffenen Personen darauf hinweisen, dass er ihre Daten an Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit weitergibt, und eine entsprechende Einwilligung einholen, die auch die Nutzung der Daten durch einen SaaS-Anbieter abdeckt.

  • 9 – Geheimhaltung

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

  • 10 – Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.

Dieses Verbot gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils vereinbarten Vertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus.

  • 11 – Schlussbestimmungen

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.

Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

Bei nicht Angabe von Rechnungsnummer, Kundenummer bei der Überweisung des KUNDEN, wird bei nicht unverzüglich möglichen Zuordnung  eine Bearbeitungsgebühr von je nach Zeitaufwand 50 €/Stunde, aber mindestens 20€ zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Die gespeicherten Kontaktdaten, werden unter anderem verwendet um den KUNDEN (Betrieb) über neue Produkte, Dienstleistungen und sonstiges zu informieren. Der KUNDE kann Schriftlich diesen Informationsfluss gegen sprechen.

Spätestens 14 Tage vor Durchführung der Veranstaltung (z.B Schulung, Webinar usw.) erhält der KUNDE eine Rechnung, die unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von  Tagen zu überweisen ist. Die Teilnahme ist erst nach rechtzeitigem Zahlungseingang möglich.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit, derzeit Höxter. Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

Lehrgänge, Seminare und Schulungen durch die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit:

Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen erbitten wir möglichst frühzeitig in Schriftform über unser Websiteprotokoll. Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Anmeldung, wenn Sie uns gut leserlich Namen und Vornamen des Teilnehmers, die Anschrift des Auftraggebers, das konkrete Seminar mit Titel und Zeitraum angeben. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Nach der Anmeldung haben sie die Möglichkeit eine Anmeldebestätigung herunterzuladen. Vor Seminarbeginn wird dem Seminarteilnehmer eine schriftliche Einladung zugeschickt.

Seminar-/ Schulungsunterlagen:

Teilnehmer erhalten, je nach Art des Seminares/ der Schulung während bzw. vor der Veranstaltung Schulungsunterlagen. Alle Rechte an diesen Unterlagen oder Teilen daraus verbleiben bei der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit bzw. bei den Dozenten oder Kooperationspartnern der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit. Die Vervielfältigung der Unterlagen ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit bzw. seinen Kooperationspartnern erlaubt.

Leistungen der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit:

Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Die Schulungen und Seminare werden von der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Ziel erreichen kann.
Bescheinigungen werden grundsätzlich unmittelbar an den Teilnehmer übergeben bzw. als PDF-Zertifikat versendet. Die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit behält sich vor, Zertifikate / Teilnahmebescheinigungen erst nach Zahlung der Seminarrechnung auszuhändigen.

Preise:

Die  Nettopreise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Preisaufstellung auf den Anmeldebögen/ Terminlisten. Die Kosten werden durch eine Rechnung eingefordert. Eventuell anfallende Nebenkosten des Geldverkehrs (z.B. bei Überweisungen aus dem Ausland) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Durchführung:

Die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit behält sich den Wechsel von Dozenten und Durchführungsorten sowie Terminänderungen und Änderungen im Programmablauf vor. Seminare und Schulungen werden erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt.
Die Mindestteilnehmerzahl bewegt sich in Abhängigkeit vom Durchführungsort, Durchführungsart  und Durchführungszeit zwischen 5 und 10 Teilnehmern.

Rücktritt:

:Sie können jederzeit vor Beginn der Schulung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit. Für ein abgesagtes Seminare durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Ersatztermine, Dies gilt auch für Diensleistungen, Beratungen, Betreuung und Webinare sowie sonstige Leistungen.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Schulungsteilnehmer ab schriftlich verbindlicher Anmeldung
bis einschließlich 61 Tage vor Schulungsbeginn 25% der Schulungsgebühren aber mind. Euro 50,00
60-35 Tage vor Schulungsbeginn 50% der Schulungsgebühren
34-10 Tage vor Schulungsbeginn 80% der Schulungsgebühren
Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Schulung wird die gesamte Schulungsgebühr zzgl. MwSt. berechnet.
Sie haben die Möglichkeit, uns einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Hiervon kann grundsätzlich nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Nichtantritt aufgrund Erkrankung:

Bei Nichtantritt wegen Erkrankung kommen die Rücktrittsgebühren gemäß der Regelungen im Absatz Rücktritt zum Tragen.
Neuanmeldungen die aufgrund eines Nichtantrittes wegen nachgewiesener Erkrankung mit ärztlichem Attest eingereicht werden, werden vergünstigt mit 50% der aktuellen Schulungsgebühren berechnet.

Beratungskosten:

Kosten für Beratungsdienstleistungen werden einzelvertraglich geregelt und einzeln abgerechnet.

Haftung:

Muss eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, welche DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit zu vertreten/ nicht zu vertreten hat abgesagt werden, so werden Ersatztermine bekanntgegeben zu denen sich der Teilnehmer schriftlich neu anmelden muss ( gilt für alle  Webinare, Seminare, Schulungen,Unterweisungen). Bereits bezahlte Gebühren werden dann mit einer Neuanmeldung verrechnet.
Bereits gezahlte Seminargebühren werden in voller Höhe erstattet, wenn die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit innerhalb von zwei Jahren keinen Ersatztermin anbietet.
Weitere Ansprüche wie z.B.die Übernahme/ Erstattung von Kosten für Reise-, Unterkunft und Arbeitsausfall durch die DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheitsind sind ausgeschlossen.

Datenschutz:

Mit seiner schriftlichen Anmeldung stimmt der Teilnehmer und das entsendende Unternehmen die Speicherung und Verwendung der übermittelten Daten zu.
Die Daten der Teilnehmer und der vertraglich gebundenen Unternehmen werden über EDV erfasst und ausschließlich für die Korrespondenz zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und ggf. Unfallversicherer verwendet.

Ergänzung durch Datenschutzbestimmung:

Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.

Sonstiges:

Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Geschäftsbedingungen werden mit der schriftlichen Anmeldung anerkannt.

Dieser Teil der AGB ergänzt die weiteren Bestimmungen:

Der Gerichtsstand ist Höxter.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Seminare/ Webinare

Die geltenden AGB zur Buchung von Online-Seminaren/ Webinaren finden Sie hier.

  1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln gegenwärtige und künftige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit  – im Folgenden Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit genannt – und dem Leistungsempfänger von Seminaren, Workshops und Webinaren – im folgenden KUNDE, KUNDEN genannt.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, ebenso wie die Aufhebung  der Textform selbst.

  1. Vertragsschluss

Webinare und Online-Seminare  sind digitale Schulungsveranstaltungen.

Die Anmeldung des KUNDEN stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an einem Webinar/ Online-Schulung bzw. einer Betreuung  dar. Die Anmeldung muss über das Online-Anmeldeverfahren der Diekmann Arbeits-und Betriebssicherheit stattfinden. Mit der Online-Anmeldung des  KUNDEN kommt der Vertrag über die Teilnahme zum Online-Seminar und bei BuS-Schulungen zusätzlich der Vertrag zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung zustande.

Die Korrespondenz seitens Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit gegenüber dem KUNDEN erfolgt ausschließlich per E-Mail. Der KUNDE hat die technischen Vorkehrungen zu treffen, die einen E-Mail-Eingang sicherstellt (z. B. Ausschluss aus einer Sperrliste). Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. In diesem Fall verzichtet der KUNDE gemäß § 151 BGB auf eine Annahmeerklärung von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit.

  1. Mitwirkungspflichten des KUNDEN bei Webinaren

Zur Teilnahme muss der KUNDE die von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit vorausgesetzten technischen Bedingungen erfüllen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion,Endgerät mit Kamera, Lautsprecher/ Micro oder Headset, Adobe Flashplayer).Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der KUNDE selbst verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des KUNDEN, ggf. auch während des Webinars/ Onlineschulung, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

Der KUNDE ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen. Der KUNDE ist ferner verpflichtet, die angegebenen Anmeldedaten, insbesondere die Kontaktdaten, aktuell zu halten.

  1. Zahlungsbedingungen

Vor Durchführung des Webinars/ Onlineschulung erhält der KUNDE eine Rechnung, die unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug sofort zu überweisen ist. Die Teilnahme ist erst nach rechtzeitigem Zahlungseingang vor Schulungsbeginn möglich.

  1. Rücktritt, Stornokosten, Umbuchung

Veranstaltungen kann der KUNDE nur in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) stornieren. Anstelle einer Stornierung kann der KUNDE kostenlos einen Ersatzteilnehmer benennen wenn dieser die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:

Sie können jederzeit vor Beginn des Webinars  / Onlineschulung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit.

Für ein abgesagtes Seminar durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Ersatztermine.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Schulungsteilnehmer ab schriftlich verbindlicher Anmeldung:
bis einschließlich 61 Tage vor Schulungsbeginn 25% der Schulungsgebühren aber mind. Euro 50,00
60-35 Tage vor Schulungsbeginn 50% der Schulungsgebühren
34-10 Tage vor Schulungsbeginn 80% der Schulungsgebühren
Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Schulung wird die gesamte Schulungsgebühr berechnet.
Für die Einhaltung der Stornierungsfristen gilt das Datum des Post-/E-Mail-Eingangs bei der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit. Stornogebühren werden in der entsprechenden Höhe mit ggf. bereits geleisteten Gebührenanzahlungen verrechnet. Sie haben die Möglichkeit, uns einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Hiervon kann grundsätzlich nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Nichtantritt aufgrund Erkrankung:

Bei Nichtantritt wegen Erkrankung kommen die Rücktrittsgebühren gemäß der Regelungen im Absatz Rücktritt zum Tragen.Neuanmeldungen die aufgrund eines Nichtantrittes wegen nachgewiesener Erkrankung mit ärztlichem Attest eingereicht werden, werden vergünstigt mit 50% der aktuellen Schulungsgebühren berechnet.

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist bei Dienstleistungen (Seminaren, Workshops und Webinaren) beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit 
Propsteistraße 5
37671 Höxter
Telefon: 05271 33223, Telefax: 05271 6976210
E-Mail: diekmann@arbeitsschutz-hoexter.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail, Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung auf Ihr Bankkonto. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben wir mit der Dienstleistung (Seminare, Workshops und Webinare) auf Ihr Verlangen hin bereits während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen (Seminaren, Workshops und Webinaren) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen (Seminaren, Workshops und Webinaren) entspricht.

  1. Veranstaltungsinhalte und -durchführung

Gegenstand des jeweiligen Auftrags ist die Durchführung der gebuchten Veranstaltung oder sonstiger vereinbarter Leistungen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg.

Die Referenten führen die Veranstaltungen ausschließlich namens und im Auftrag von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit  durch. Hat der KUNDE Interesse an Zusatz- und/oder Folgeveranstaltungen mit den eingesetzten Referenten/Veranstaltungsleitern, müssen die Buchung ebenso wie Neuaufträge über Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit  erfolgen.

Der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist nur möglich, wenn ein Teilnehmer die gesamte Veranstaltung durchgehend besucht hat. Eine Aufteilung auf mehrere Teilnehmer ist nicht möglich. Eine Teilbuchung ist nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich.

Die Veranstaltungen werden von den Referenten/Seminarleitern sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen oder der Durchführung der Veranstaltungen.

DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ist berechtigt, Teile eines Auftrags im Wege der Unterbevollmächtigung, auch ohne Einwilligung des KUNDEN, an Dritte weiterzugeben.

  1. Ablauf, Absagen/Verschieben von Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen entsprechen dem im individuellen Angebot verbindlich festgehaltenen Umfang und Inhalt, vorbehaltlich notwendiger Änderungen organisatorischer oder inhaltlicher Art, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Falls notwendig, kann DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen ersetzen. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Referenten/Veranstaltungsleiters. Versäumt der KUNDE das komplette Webinar oder einzelne Teile, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Termine oder Regress gegen DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit.

DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ist berechtigt, aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Nichterreichen der geforderten Teilnehmerzahl, bei Erkrankung des Referenten/Veranstaltungsleiters oder anderer unverschuldeter Ausfälle (Wartungsarbeiten, Internetausfall etc.) Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Eine Benachrichtigung erfolgt unverzüglich per E-Mail an die vorliegenden Kontaktdaten des KUNDEN. Bei Erkrankung des Referenten/Veranstaltungsleiters ohne Möglichkeit, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, hat DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

das Recht, die Veranstaltung auf einen Ersatztermin zu verschieben. Fällt diese ersatzlos aus, werden dem KUNDEN bereits geleistete Teilnahmegebühren rückerstattet. Der KUNDE hat keine weitergehenden Ansprüche gegen DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit, insbesondere nicht auf Schadensersatz.

  1. Schutz- und Urheberrechte

WALHALLA behält sich die Urheberrechte an den von ihr oder von den Referenten/Veranstaltungsleitern erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor. Unterlagen zum Webinar dürfen ohne in Textform erteilte Einwilligung von WALHALLA nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht, sondern nur zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch genutzt werden.

Ohne in Textform erteilte Zustimmung von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

darf, mit Ausnahme der von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ausgestellten Zertifikate, die Wort- und Bildmarke des DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

Verlages nicht genutzt werden.

  1. Haftung

DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen beruhen.

Darüber hinaus haftet DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten) für hierdurch verursachte Schäden maximal in Höhe des doppelten Bestellwertes. Dieser bestimmt sich nach dem Vertrag, der dem haftungsbegründenden Ereignis zugrunde liegt.

Im Übrigen haftet DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ist bemüht, seine Produkte und Dienstleistungen jeweils nach den neuesten Erkenntnissen und auf aktuellem Stand zu erstellen. Deren Richtigkeit sowie inhaltliche und technische Fehlerfreiheit wird ausdrücklich nicht zugesichert. Der Verlag gibt auch keine Zusicherung für die Anwendbarkeit bzw. Verwendbarkeit seiner Produkte zu einem bestimmten Zweck. Die Produkt-, Dienstleistungsauswahl, deren Einsatz und Nutzung fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des KUNDEN.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

. Ist der KUNDE Vollkaufmann, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit. DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des KUNDEN zu klagen.

Falls der KUNDE nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung der Sitz von DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit. Gleiches gilt, wenn der KUNDE seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.

Der Wortlaut des Vertrages und dieser Bestimmungen in deutscher Sprache ist maßgebend.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung solcher Streitigkeiten, die Online-Kaufverträgen entspringen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung des Schrifterfordernisses, der Schriftform.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der Bestimmungen insgesamt.  Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Digitale Inhalte

Hier finden Sie unsere aktuellen AGB für Digitalen Inhalte (Digitale Produkte).

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit
Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit
Propsteistraße 5
37671 Höxter 

Tel.: 05271 33223
Fax: 05271 6976210
E-Mail: diekmann@arbeitsschutz-hoexter.de

  1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von nicht auf körperlichen Datenträgern befindlichen digitalen Inhalten (insbesondere Digitale Produkte (PDF und Videos), Downloads, PDF) der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit – durch den Besteller – nachfolgend KUNDE genannt – im Rahmen der mit dem KUNDEN geschlossenen Nutzungsverträgen.

Sie gelten ergänzend zu unseren >> Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen über die Nutzung digitaler Inhalte

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) grundsätzlich ein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie

ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und

Sie bestätigt haben, dass Sie Kenntnis davon hatten, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.

Die personenbezogenen Daten werden von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit – ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der KUNDE kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten.. Ergänzend wird auf unsere DATENSCHUTZ-RICHTLINIE verwiesen.

  1. ONLINE-Dienste

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ONLINE-Dienste sind als Sammelwerke Datenbankwerke, die mittels Zugangsdaten für die Dauer des Nutzungsvertrages online aufgerufen und genutzt werden können.

4.1. Zugangsdaten, technische Voraussetzungen

4.1.1 Der KUNDE erhält von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nach Abschluss eines Nutzungsvertrages (Einzellizenz) individuelle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) mittels derer er sich im Wege der Datenfernübertragung beim passwortgeschützten ONLINE-Dienst einloggen kann. Diese Zugangsdaten berechtigen ihn zur Nutzung der ONLINE-Dienste im Rahmen seines Nutzungsvertrages. Ist der KUNDE eine Institution (Behörde, Unternehmen etc.), können nach entsprechender Vereinbarung (sog. Netzlizenzvereinbarung) mehrere Personen die Berechtigung erhalten, den ONLINE-Dienst zu nutzen, wobei jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten erhält.

4.1.2 Institutionen haben bei Vorliegen entsprechender technischer Voraussetzungen die Möglichkeit, sich per IP-Check (IP = Internet Protocol) mit den ONLINE-Diensten von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zu vernetzen. In diesem Fall kann die Pflicht zur Anmeldung mit Benutzername und Passwort entfallen und es gelten dann die jeweils vereinbarten Voraussetzungen.

4.1.3 Der KUNDE hat die individuellen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den ONLINE-Diensten und deren Nutzung, auch im Falle einer Weiterentwicklung der Softwareplattform oder sonstiger technischer Systemkomponenten durch Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zu schaffen, insbesondere die notwendige Hardware und Betriebssystemsoftware, Internet-Verbindung sowie eine aktuelle Browsersoftware bereit zu stellen; Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erteilt dem Kunden auf Anfrage Auskunft über den jeweils einzusetzenden Browser.

4.2 Nutzungsrechte

4.2.1 Der KUNDE erhält das vertraglich vereinbarte, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare, einfache Recht zur Nutzung des ONLINE-Dienstes.

4.2.2 Die abgerufenen Inhalte und Dokumente dürfen vom KUNDEN ausschließlich für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Jedwede gewerbliche Nutzung, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Programmen, Videos oder Dokumenten, sowohl in ausgedruckter als auch in Dateiform, ist unzulässig. Die dauerhafte Speicherung wesentlicher Datenmengen zur Herstellung eigener systematischer Sammlungen ist unzulässig.

4.2.3 Bei mehreren Nutzern ist ausschließlich die in der Netzlizenzvereinbarung festgelegte Anzahl zur Nutzung berechtigt.

4.3. Geheimhaltung und Missbrauch von Zugangsdaten

4.3.1 Die dem KUNDEN aufgrund einer Einzel- oder Netzlizenz zur Verfügung gestellten Zugangsdaten berechtigen ausschließlich ihn als Vertragspartner zur Nutzung des ONLINE-Dienstes und sind von ihm geheim zu halten. Eine unberechtigte Nutzung durch Dritte ist untersagt und muss vom KUNDEN verhindert werden.

4.3.2 Bei Nutzung einer Netzlizenz muss der KUNDE gewährleisten, dass die in seiner Institution tätigen berechtigten Nutzer dieser Verpflichtung ebenfalls nachkommen. Der Kunde ist verpflichtet, den IP-Zugang zum ONLINE-Dienst auf die berechtigten Nutzer seiner Institution zu beschränken und eine unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern.

4.3.3 Der KUNDE haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit hat das Recht, den Zugang zum ONLINE-Dienst gegebenenfalls zu sperren. Erlangt der KUNDE Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten oder des IP-Checks, ist er verpflichtet, Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit umgehend zu informieren.

4.4. Leistungsumfang, Zeiten der Nichtverfügbarkeit

4.4.1 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ist für die Anbindung seiner Server an das Internet verantwortlich und hat die Erreichbarkeit z.B. durch geeignete Verträge mit seinem Provider sicherzustellen.

4.4.2 Die Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ONLINE-Dienste können grundsätzlich sieben Tage in der Woche jeweils 24 Stunden pro Tag genutzt werden. Eine Nutzung mit angemessenen Antwortzeiten wird zugesichert. Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit strebt eine Verfügbarkeit der ONLINE-Dienste von 98,5 % im Jahresmittel an.

4.4.3 Bei der Bestimmung von Ausfallzeiten nicht erfasst werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit

4.4.3.1 infolge Fehlens vom KUNDEN bereit zu stellender technischer Voraussetzungen für den Zugang und die Nutzung des ONLINE-Dienstes,

4.4.3.2 infolge Störungen im Datenübertragungsnetz oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegenden Mängeln,

4.4.3.3 wegen höherer Gewalt, insbesondere Stromausfällen oder Störungen der Telekommunikationsnetze,

4.4.3.4 aufgrund routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Außerordentliche Wartungszeiten zwischen 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr gelten nicht als Ausfallzeiten, soweit sie einen Umfang von maximal acht Stunden pro Monat nicht überschreiten.

4.5 Änderungsvorbehalt

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit behält sich das Recht vor, Inhalte des ONLINE-Dienstes jederzeit zu ändern, insbesondere den Umfang des Dienstes angemessen zu reduzieren oder zu erweitern.

4.6. Kosten und Zahlungsbedingungen

4.6.1 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit berechnet dem KUNDEN als Vergütung für das Abonnement einen im Nutzungsvertrag festgelegten Jahrespreis. Alle Preise sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.6.2 Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus (Abrechnungsperiode). Die Nutzungsvergütung ist, sofern nicht in Textform anders vereinbart, nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zum genannten Fälligkeitstag zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung kann auch in elektronischer Form erfolgen.

4.6.3 Der KUNDE hat die Möglichkeit, per Überweisung zu zahlen. Für den Fall, dass der KUNDE per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Frist für die Vorabankündigung auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Vorabankündigung erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Rechnung) ergibt. Der KUNDE sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.

4.6.4 Ein vom KUNDEN erteiltes Lastschriftmandat umfasst künftige Bestellungen ebenso wie bereits bestehende Fortsetzungsaufträge mit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit. Ein bestehendes Kundenkonto wird grundsätzlich auf Lastschriftverfahren umgestellt. Ein Widerruf des Lastschriftmandats ist jederzeit möglich.

4.6.5 Kommt der KUNDE in Zahlungsverzug, ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit berechtigt, einen Bearbeitungsaufwand und Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu fordern. Bei Zahlungsverzug ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit berechtigt, die Nutzungsrechte zu widerrufen und den Zugang zum ONLINE-Dienst ohne weitere Angaben von Gründen zu sperren.

4.6.6 Unbeschadet von Nr. 4.5 kann Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit die Vergütung aufgrund anfallender Kostensteigerungen erhöhen. Die Anpassung der Vergütung wird dem Kunden mitgeteilt. Dem KUNDEN steht in diesem Fall das Recht zu, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Bezugszeitraums zu kündigen.

4.7 Laufzeit und Kündigung

4.7.1 Abonnements von ONLINE-Diensten werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Abweichend davon können im Nutzungsvertrag individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

4.7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit (Datum des Eingangs) in Textform gekündigt wird.

4.7.3 Bei vorzeitiger Beendigung oder vertragsgemäßem Ablauf des Abonnements wird der Zugang zum ONLINE-Dienst sofort gesperrt.

4.8 Mängelgewährleistung, Mängelanzeige

4.8.1 Ein Sachmangel liegt vor, wenn der ONLINE-Dienst nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat und der vertragsgemäße Gebrauch infolgedessen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Die vereinbarte Beschaffenheit des ONLINE-Dienstes ergibt sich ausschließlich aus dem Nutzungsvertrag, der Beschreibung auf der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit -Internetseite, aus Werbematerialien oder Hilfetexten. Hinweise und Aussagen zu den ONLINE-Diensten verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

4.8.2 Auftretende Mängel oder Störungen sind Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit vom KUNDEN anhand einer nachvollziehbaren, schriftlichen Mängelbeschreibung unverzüglich anzuzeigen. Nach Erhalt der in Textform gehaltenen Mängelbeschreibung wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit behebbare Mängel innerhalb einer für den Einzelfall angemessenen Frist beseitigen.

4.8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dem KUNDEN erst zu, wenn der Mangel von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nicht innerhalb einer im Einzelfall angemessenen Frist behoben werden kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.9 Haftungsbeschränkung

4.9.1 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit wendet bei der Auswahl, Pflege und Aktualität der Inhalte der ONLINE-Dienste die von einem Verlag üblicherweise zu erwartende Sorgfalt an. Soweit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit auf die Zulieferung von Texten Dritter angewiesen ist, übernimmt Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte und deren Auswahl sowie Zusammenstellungen.

4.9.2 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit unterliegen.

4.9.3 Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, haftet Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.9.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nur auf Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

4.10 Urheberrecht

4.10.1 Bei den gegenständlichen digitalen Inhalten und ONLINE-Diensten handelt es sich um eigens von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit hergestellte Datenbankwerke, speziell um Datenbanken i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG. Die zugehörigen Computerprogramme sind durch §§ 69a ff. UrhG geschützt.

4.10.2 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ist Rechteinhaber bezüglich aller sonstigen Elemente der ONLINE-Datenbanken, insbesondere hinsichtlich der Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an Inhalten und Dokumenten.

  1. Videos, PDF usw. (Downloads)

5.1 Nach Abschluss des Bestellvorgang über die Homepage von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erhält der KUNDE das einfache, nicht übertragbare Produkt (im Folgenden: „Downloads“) zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen.

5.2 Das Nutzungsrecht beginnt, sobald Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit dem KUNDEN die Zugriffmöglichkeit / Downloadmöglichkeit zur Verfügung gestellt hat. Dies erfolgt durch die Sendung einer E-Mail an die vom KUNDEN angegebene und bei Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit registrierten E-Mail-Adresse.

5.3 Diese E-Mail enthält einen Link zum Zugang der Daten.

5.4 Der KUNDE ist selbst dafür verantwortlich, die Datei umgehend auf sein Endgerät zu übertragen und die Datei dort durch Sicherungsmaßnahmen (z.B. Backup) zu schützen.

5.5 Downloads enthalten zum Schutz gegen illegale Vervielfältigung ein Wasserzeichen mit den personenbezogenen Daten des KUNDEN.

5.6 Die Übertragung von Downloads auf verschiedene Computer oder mobile Endgeräte des KUNDEN ist zur persönlichen Nutzung erlaubt. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, Downloads in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

5.7 Eine Weiterübertragung der Rechte an Dritte ist ausgeschlossen.

  1. Allgemeines

6.1 Erfüllungsort ist Brenkhausen.

6.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.3 Ist der KUNDE Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts oder hat der KUNDE keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Regensburg.

6.4 Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

6.5 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung des Schrifterfordernisses, der Schriftform.

6.6 Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der Bestimmungen insgesamt.

AGB für digitale Inhalte, Stand April 2020

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung  und, sofern verfügbar, eines Pflichtenheftes von der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit geleistet werden. Ausgenommen sind die von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit angebotenen Dienstleistungen, für die ausschließlich unsere „AGB“ gelten.

Auftrag, Auftragsbestätigung und, sofern vorhanden, das Pflichtenheft werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

  • 1 – Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erbringt Beratungs- und Dienstleistungen wie auf der Homepage festgehalten. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subdienstleister erbringen zu lassen. Dabei trägt Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden, die auf den von dem Subdienstleister auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrages werden, den Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit mit dem jeweiligen Subdienstleister abschließt

Werkvertragliche Leistungen sind von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben.

  • 2 – Mitwirkungsleistungen des Kunden

Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit abstimmen und Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.

Für die Prüfung und Evaluierung der Geeignetheit und Performance von Drittsystemen ist allein der Kunde verantwortlich, auch wenn diese von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit empfohlen worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung und Evaluierung nach dem Vertrag von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit geschuldet ist; insoweit bleibt Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit für die Richtigkeit der Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich des Standes verantwortlich, in dem sich diese zum Zeitpunkt der Prüfung durch Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit befanden.

Der Kunde wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erforderlich ist.

Der Kunde wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung sicherstellen.

In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.

Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit von ihrer Leistungspflicht frei, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind dieser von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.

  • 3 – Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

Soweit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ihre Leistungen erbringt, wird sie dem Kunden ihre Dienstleistungsergebnisse in der Regel im Ganzen oder in Teilen bereitstellen. Form der Bereitstellung behält sich Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit vor.. Hierbei wird dem Kunden das einfache, dauerhafte und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die so bereitgestellten Ergebnisse zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken zu nutzen.

In allen anderen Fällen räumt Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben.

  • 4 – Vergütung

Die von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit -Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet.

Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis pro Personentag.

Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.

Die von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erbrachten Leistungen werden dem Kunden jährlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.

Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit schriftlich anerkannt.

  • 5 – Zahlungsfristen/Verzug

Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Im Falle des Verzugs des Kunden ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.

  • 6 – Qualitative Leistungsstörung

Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit dies zu vertreten, ist Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nicht verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.

Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

  • 7 – Haftung

Eine Haftung von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.

Bei Verlust von Daten haftet Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

  • 8 – Datenschutz

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit, ihre Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.

Der Kunde willigt ein, dass Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit zur Erbringung der jeweils geschuldeten Dienstleistungen Cloud-Services von Salesforce einsetzt und hierzu personenbezogene Daten des Kunden möglicherweise auch auf Server übertragen werden, die in Ländern wie z.B. den USA betrieben werden, die nicht das gleiche Datenschutzniveau bieten wie Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Soweit Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche Weisung des Kunden. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde wird die ggf. betroffenen Personen darauf hinweisen, dass er ihre Daten an Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit weitergibt, und eine entsprechende Einwilligung einholen, die auch die Nutzung der Daten durch einen SaaS-Anbieter abdeckt.

  • 9 – Geheimhaltung

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

  • 10 – Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.

Dieses Verbot gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils vereinbarten Vertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus.

  • 11 – Schlussbestimmungen

Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.

Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Bei nicht Angabe von Rechnungsnummer, Kundenummer bei der Überweisung des KUNDEN, wird bei nicht unverzüglich möglichen Zuordnung  eine Bearbeitungsgebühr von je nach Zeitaufwand 50 €/Stunde, aber mindestens 20€ zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Die gespeicherten Kontaktdaten, werden unter anderem verwendet um den KUNDEN (Betrieb) über neue Produkte, Dienstleistungen und sonstiges zu informieren. Der KUNDE kann Schriftlich diesen Informationsfluss gegen sprechen.

Spätestens 14 Tage vor Durchführung der Veranstaltung (z.B Schulung, Webinar usw.) erhält der KUNDE eine Rechnung, die unter Angabe der Rechnungsnummer ohne Abzug innerhalb von  Tagen zu überweisen ist. Die Teilnahme ist erst nach rechtzeitigem Zahlungseingang möglich.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit, derzeit Höxter. Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Zahlungsbedingungen