Betreuungsvertrag

Vertrag zur alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4) der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2.

Hiermit stimme ich als Unternehmer zu, dass die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach § 2 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2  für meinen Betrieb mit dem Kooperationspartner der BGW, DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit, Propsteistraße 5 in 37671 Höxter durchführt wird.

Als Unternehmer bzw. Beauftragter verpflichte ich mich zur Teilnahme an der Erstschulung (Motivations- und Informationsmaßnahme) innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss und an entsprechenden Fortbildungsschulungen ( innerhalb von fünf Jahren nach Erstschulung) ausschließlich bei der DiEKMANN Arbeits- u. Betriebssicherheit.

Für Fragen zu Betreuungsleistungen innerhalb der alternativen bedarfsorientierten Betreuung und für die Vermittlung eines Arbeits- und Betriebsmediziners sowie der  Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. eines Brandschutzbeauftragten oder  anderer Befähigte über die Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit stehen dem Vertragspartner die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten:

Herr Luca Haase sowie Herr Bernd Diekmann von der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit in 37671 Höxter, Propsteistr. 5,Tel. 05271 33223, E-Mail diekmann@arbeitsschutz-hoexter.de als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Entscheidung zur Inanspruchnahme des Betriebes für einen mit der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit kooperierenden Arbeitsmediziner oder eines selbstständig beauftragten Arbeitsmediziners obliegt beim Betrieb. Der Betrieb verpflichtet sich in jedem Fall die arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorge entweder mit Hilfe der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit oder in Eigenregie zu organisieren und den Beschäftigten verbindlich Arbeitsmediziner zu nennen.

Arbeitsmediziner die vom Betrieb in Eigenregie beauftragt werden, sollen der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit als Vertragspartner mitgeteilt werden.

Die Kosten für eine bedarfsorientierte sicherheitstechnische Betreuung sind vom Betrieb direkt bei der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit und für eine arbeitsmedizinische Betreuung  bei den mit der Diekmann Arbeits -und Betriebssicherheit  kooperierenden Arbeitsmedizinern bzw. dem vom Vertragspartner selbstständig  beauftragten Arbeitsmediziner zu erfragen. Die sicherheitstechnische Betreuung darf grundsätzlich nur durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Erstberatender) der Diekmann- Arbeits- und Betriebssicherheit durchgeführt werden.

Für die Zurverfügungstellung  der alternativen bedarfsorientierten Betreuung stellen wir dem Unternehmen  je Betrieb ab Vertragsabschluss eine Jahresgrundgebühr von 68,00€ zzgl. MwSt. in Rechnung.

Der Unternehmer entrichtet ab Vertragsabschluss die Jahresgrundgebühr nach Rechnungseingang für das kommende Betreuungsjahr. Ab dem zweiten Betreuungsjahr unterliegt die Jahreszahlung zur Grundgebühr einer jährlichen  Beitragsanpassung von + 3,0%. Alle bedarfsorientierten Betreuungsleistungen werden nur nach vorheriger Beauftragung durch den Betrieb nach Aufwand  gemäß dieses Vertrages berechnet. Die alternative bedarfsorientierte Betreuung wird von uns mit einer telefonischen Beratung begleitet und wird vom Vertragspartner auf Eigeninitiative bei der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit in Anspruch genommen. Für die telefonische Beratung entstehen dem Betrieb neben den eigenen Verbindungskosten keine Zusatzkosten. Zusätzliche vom Betrieb in Auftrag gegebene sicherheitstechnische oder brandschutztechnische Betreuungsleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Je Einsatzstunde werden 90,00€ und ggf. Fahrtkosten von 0,55€/ KM sowie Wegezeiten von 60€/ Std. zzgl. MwSt. berechnet. Der Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. durch einen Arbeitsmediziner mit branchenbezogener Fachkunde betreuen zu lassen. (Anlage 3 zu §2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2.)

Gründe einer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen anlassbezogenen Betreuung könnten sein:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und– Abläufe,
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen,
  • Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren.
  • Beratungen im Zusammenhang mit Lärmminderungs-, Brandschutz- und Lüftungsmaßnahmen.
  • eine grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-,Pausen- und Schichtsystemen,
  • die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen, Beurteilungen und Beratungen,
  • Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-) Eingliederung von Rehabilitanden,
  • die Häufung gesundheitlicher Probleme,
  • das Auftreten posttraumatischer Belastungszustände

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine gesetzliche Unfallversicherung  (BGW) über die alternative bedarfsorientierte Betreuung inkl. aller Änderungen, Meldungen durchgeführter Schulungen inkl. Schulungsereignisse und ggf. Beendigung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung von der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit  informiert wird. Dieser Vertrag zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung wird im Zuge der Onlinebuchung zur notwendigen Erstschulung bzw. Fortbildungsschulung von beiden Vertragspartnern akzeptiert und ist Voraussetzung zur Durchführung der alternativen bedarfsorientierten Betreuung.

Der Vertrag beginnt mit Wirkung Datum der Onlinebuchung. Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der fünfjährigen Vertragszeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um 2 weitere Jahre mit anschließender Kündigungsmöglichkeit von 3 Monaten zum Vertragsjahresende.

Bei Nichtbegleichung offener Rechnungen behält sich die Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit  ein fristloses Kündigungsrecht sowie den Ausschluss des Kündigungsrechtes des Vertragspartners vor.

Ein Wechsel in die Regelbetreuung ist in Absprache mit der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit  möglich soweit die Voraussetzungen es zulassen.

Wird das Unternehmen an einen Dritten veräußert, übernimmt dieser an Stelle des bisherigen Betriebsinhabers die während der Dauer des geltenden Vertrages bestehenden Rechte und Pflichten. Bei Geschäftsaufgabe durch einen der Vertragsparteien erlischt der Vertrag ab Datum Geschäftsaufgabe. Die Geschäftsaufgabe ist schriftlich (z.B. Gewerbeabmeldung) nachzuweisen.

Mir ist bekannt, dass grundsätzlich der Unternehmer / die Unternehmerin / der Inhaber / die Inhaberin an der Schulung teilnehmen muss. Die Teilnahme eines Mitarbeiters ist nur möglich wenn die Voraussetzungen zur „Übertragung von Unternehmerpflichten“  erfüllt sind.

Die Übertragung der Unternehmerpflichten auf den Arbeitnehmer  müssen uns im Zuge der Onlineanmeldung zur BGW-BuS Schulung über das Onlineformular „Übertragung von Unternehmerpflichten“ ( siehe Formblatt Pflichtenübertragung 08/2021) mitgeteilt werden.

Die Online-Seminaranmeldung, sowie die „Info- Unternehmermodell“ und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit sind Bestandteil dieses Vertrages zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen (Datenschutzerklärung) der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Diekmann Arbeits- und Betriebssicherheit (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sie können diesbezüglich darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln.

Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Der Vertrag zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung ist im Zuge der Onlineanmeldung zur BGW-BuS Schulung nach Akzeptierung der notwendigen anzukreuzenden Felder (z.B. AGB, Datenschutzbestimmung, Betreuungsvertrag) und Abgabe, über die Webseite der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit ohne zusätzliche Unterschriften der Vertragspartner rechtskräftig. Die AGB der DiEKMANN Arbeits- und Betriebssicherheit ist ergänzend zu diesem Vertrag. Fehler haben keinen Einfluss auf die Beständigkeit und Bestandteile des Betreuungsvertrages und der AGB.

Es besteht Übereinstimmung, dass Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages zwischen den Parteien nicht getroffen sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist 37671 Höxter.

Revision  20.10.2023