Entsprechend der Anzahl ihrer Beschäftigten bieten wir Ihnen über unser sicherheitstechnisches Büro unsere volle Unterstützung zu allen drei Betreuungsformen in der Arbeitssicherheit gemäß der DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz an.
Diese wären gemäß:
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Regelbetreuung ( Grund- und anlassbezogene Betreuung ) für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten.
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3)
Regelbetreuung ( Grund- und betriebsspezifische Betreuung ) für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.
Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4)
Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten die bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sind.
Gemäß vfdb-Richtline 12-09/01:2014-11(03) und Vorgaben der Berufsgenossenschaften bieten wir Ihnen außerdem gerne die brandschutztechnischen Dienstleistungen durch unseren Brandschutzbeauftragten an.