Die Betriebsanweisung ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung oder einem Sicherheitsdatenblatt ein Dokument, welches ausschließlich auf tätigkeitsbezogene Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und Unfällen, Entsorgung/ Instandhaltungsarbeiten und über die Folgen einer Nichtbeachtung hinweisen soll.
Betriebsanweisungen müssen in Deutschland für Maschinen, technische Anlagen, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen sowie für biologische Arbeitsstoffe erstellt werden.
Die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1, aus dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG §§ 4, 9 Abs. 1 und
12 Abs. 1 ) aus der Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV §9 ), aus der Biostoffverordnung (BioStoff § 12) und aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14).