Betriebsanweisungen und Checklisten

Die Betriebsanweisungen

Die Betriebsanweisung ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung oder einem Sicherheitsdatenblatt ein Dokument, welches ausschließlich auf tätigkeitsbezogene Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und Unfällen, Entsorgung/ Instandhaltungsarbeiten und über die Folgen einer Nichtbeachtung hinweisen soll.

Betriebsanweisungen müssen in Deutschland für Maschinen, technische Anlagen, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen sowie für biologische Arbeitsstoffe erstellt werden.

Die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1, aus dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG §§ 4, 9 Abs. 1 und

12 Abs. 1 ) aus der Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV §9 ), aus der Biostoffverordnung (BioStoff § 12) und aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14).

Die Checklisten

Als Bestandteil einer Gefährdungsbeurteilung sind Prüf- und Checklisten oft unumgänglich.

Ob zur Ermittlung der notwendigen Arbeitsschutzorganisation oder den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, Gefahr- oder Biostoffen helfen wir Ihnen die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung sowie der Betriebssicherheitsverordnung stets sicher umsetzen.

 

 

Sie können bei uns die notwendige Erstellung von Betriebsanweisungen und Checklisten in Auftrag geben.