ASA- Sitzung

Die ASA

Ab einer Betriebsgröße von über 20 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern schreibt § 11 des
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) als ein Organ
des betrieblichen Arbeitsschutzes vor. Er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Zu den Themen können beispielsweise…

  • Analyse des Unfallgeschehens,
  • Gefährdungsbeurteilungen,
  • Planung von Aktionen,
  • Investitionen in Arbeitsschutzmaßnahmen
  • neue Gefährdungen durch neue Prozesse

… zählen.

In kleineren Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern werden von den Beschäftigten folgende Vorteile einer ASA genannt:

  • Sicherheitsdefizite werden früh erkannt
  • Auflistung der Unfallschwerpunkte
  • Aufzeigen von Mängeln in der Produktion
  • Vorfälle, Beinaheunfälle bekanntmachen
  • Unfallverhütung, Kommunikation zwischen Mitarbeitern und
    Vorgesetzten,Auswertung von Unfällen
  • Sicherheitsbeauftragte melden Mängel die abgestellt wurden.
  • Probleme werden zeitnah erfasst und in der Regel bis zur nächsten Sitzung
    abgearbeitet

Erfahrungsgemäß sehen die Beschäftigten den Nutzen des ASA in konkreten betrieblichen
Prozessen.Hierbei wird insbesondere die Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation
hervorgehoben.Gerade bei kleineren Unternehmen bestehe in der Organisation oftmals
Verbesserungspotenzial.

 

Auf Wunsch bestimmen wir mit Ihnen gemeinsam die TOP und übernehmen die Leitung der ASA- Sitzungen.