Ausbildung und Unterweisung

Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiter

Die Ursachen betrieblicher Unfälle sind in der Vergangenheit immer weniger auf technische Mängel zurückzuführen. Neu eingeführte Maschine und Geräte müssen mehr denn je strengen Regeln genüge tragen.

Außerdem müssen die Vorschriften beachtetet werden, Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen.

Auch bei der sichersten Technik bleibt immer noch ein nicht zu vernachlässingendes Restrisiko.

Beschäftigte können sich nur dann sicherheitsgerecht richtig verhalten, wenn sie wissen, wie und wann sie sich schützen müssen.

Hierzu ist es erforderlich Beschäftigte in die Lage zu versetzen Gefährdungen frühzeitig zu erkennen indem man sie  vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen  unterweist.

Innerhalb in der mit ihnen abgeschlossenen Betreuungsform übernehmen wir für sie die allgemeinen vor Ort Erst- und Wiederholungsunterweisungen ihrer Mitarbeiter/ innen sowie anlassbezogene individuelle Unterweisungen in den Bereichen Arbeitssicherheit/ Gesundheitsschutz und Brandschutz.

Der Gesetzgeber (§22 SGB VII), das ArbSchG und die Vorschrift 1 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungsvorschrift (DGUV V1)fordert die Aus- und Fortbildung eines Sicherheitsbeauftragten (SiBe) ab dem 20 Vollzeitmitarbeiter.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV V1 und die technische Regel für Arbeitsstätten

(ASR A2.2) fordert die Aus- und Fortbildung von von mindestens 5% der Mitarbeiter/innen zu Brandschutzhelfern.

Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter/ innen zu Brandschutzhelfern und/ oder Sicherheitsbeauftragten über unseren Brandschutzbeauftragten und unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit an.

Ortsgebundene Ausbildungstermine werden unter der Rubrik Schulungen angeboten.

Kontaktieren Sie uns dazu oder bei Fragen zu Seminardetails und Seminarinhalten bitte über unser Kontaktformular oder telefonisch.