Die persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Schutzaus-

rüstung (PSA)

Der Unternehmer ist dazu verpflichtet  die vorgeschriebene PSA seinen Mitarbeitern bereitzustellen, diese daran zu unterweisen und dafür Sorge zu tragen, das die PSA getragen wird.

 

Wir untersstützen Sie bei der Auswahl der erforderlichen tätigkeitsbezogenen PSA und übernehmen für Sie auf Wunsch die Unterweisung ihrer Mitarbeiter zur richtigen Benutzung.