Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung

Eines der wichtigsten Hilfen im Arbeitsschutz und die Basis für alle weiteren Aktivitäten ist eine für das Unternehmen zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung.

In der Arbeitswelt müssen die unterschiedlichsten Gefährdungen erfasst, analysiert und der Beurteilung entsprechend verhindert bzw. vermindert werden. Maßnahmen zur Gefährdungsverminderung/ Vermeidung ergeben sich u. a. durch die gesetzlich vorgeschriebene Anwendung der TOP-Regel.

Das heißt, das entsprechend der Eintrittswahrscheinlichkeit und des zu erwartenden Schadens technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausgeschöpft werden müssen.

In der Vorgehensweise hat sich die Abhandlung vom Großen zum kleinen Arbeitssysthem unter Berücksichtigung z.B. der Arbeisstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Biostoffverordnung, Lärm- und Vibrationsschutzverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Lastenhanhabungsverordnung ect. bewährt.

Sie haben die Möglichkeit die Gefährdungsbeurteilungen mit unserer Hilfestellung  durchzuführen und zu dokumentieren.

Wenn gewünscht, übernehmen wir für Sie die anschließenden Maßnahmewirksamkeitskontrollen.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen außerdem dokumentierte:

  • regelmäßige sicherheits- und brandschutztechnische Arbeitsstättenbegehungen
  • Arbeitsplatzanalysen
  • Unfallschwerpunktanalysen
  • sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsmitteln an