Die Brandschutzhelferausbildung
Jeder Arbeitgeber muss je nach Gefährdungsbeurteilung gemäß ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ mindestens 5% seiner Betriebsangehörigen zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen.
Wir bieten die Brandschutzhelferaus-/Fortbildung alle 3 Jahre durch unseren Brandschutzbeauftragten in Anlehnung zur DGUV Information 205-023 gemäß den gesetzlichen Anforderungen aus:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift:
„Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
in einer halbtägigen Brandschutzhelferaus-/Fortbildung auch durch Inhouseschulungen an, damit ihre Mitarbeiter/innen das notwendige „Know-How“ erhalten, um in einem Brandfall zielgerichtet weitgehende Brandschutzmaßnahmen durchzuführen und Haftungsrisiken zu minimieren.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. nur Büronutzung) in der Regel mindestens erforderlich. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.
Diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ist auch in kleinen Betrieben mindestens ein Brandschutzhelfer erforderlich. Hierbei ist es unerheblich ob die 5 % aus der ASR A2.2 einen „ganzen Brandschutzhelfer“ ergeben oder nicht.
Inhalte der Ausbildung/ Fortbildung
Theoretischer Anteil
1. Grundzüge des Brandschutzes
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
5. Verhalten im Brandfall
Praktischer Anteil
• Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von
Feuerlöscheinrichtungen
• Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B.
Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
• realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte
und –Anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
• Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
erfahren
• betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen,
Metallbrände, Fettbrände)
• Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich auf Anfrage